Aufgrund meiner Ausbildung und meiner bisherigen Tätigkeiten habe ich meine Kanzlei bewusst auf den gewerblichen Rechtsschutz (Patent-, Marken- und Gebrauchsmusterrecht), das Urheberrecht, das Wettbewerbsrecht, das Wirtschafts- und Steuerrecht sowie auf das Internet- und IT-Recht ausgerichtet. Dadurch bin ich nicht nur mit den rechtlichen Gesichtspunkten, sondern auch mit den tatsächlichen Gegebenheiten und Problembereichen meines Tätigkeitsgebiets bestens vertraut.
Meine Kanzlei ist weder eine "Feld, Wald & Wiesen"-Kanzlei noch eine so genannte "Anwaltsfabrik". Ich lege besonderen und sehr starken Wert auf die persönliche Betreuung der Mandantschaft, wobei die Wirtschaftlichkeit des Handelns selbstverständlich nicht unberücksichtigt bleibt. Das Ziel sind pragmatische und wirtschaftlich sinnvolle bzw. verträgliche Lösungen. In Streitigkeiten wird stets zunächst versucht, eine außergerichtliche Lösung zu erzielen. Auf diese Weise soll ein nicht selten langwieriges Gerichtsverfahren mit ungewissem Ausgang vermieden werden.
Die Rechtsberatung kleiner und mittlerer Unternehmen gehört zur Hauptaufgabe meiner anwaltlichen Tätigkeit. Aber auch Privatpersonen werden nicht selten in diesen Bereichen von mir beraten und anwaltlich vertreten.
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Patent- und Gebrauchsmusterrecht
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Mit Patenten und Gebrauchsmustern kann man sich neue, erfinderische technische Produkte und Verfahren schützen lassen. Die Anmeldung dieser Schutzrechte erfolgt in Deutschland zumeist bei dem Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) oder dem Europäischen Patentamt (EPA) in München. Streitigkeiten im Zusammenhang mit der Anmeldung als solcher erfolgen im Rahmen des Einspruchs-, Nichtigkeits- bzw. Löschungsverfahrens vor dem DPMA, dem Bundespatentgericht und dem EPA.
Bei Verletzungsstreitigkeiten sind besondere, spezialisierte Kammern oder Senate bei den ordentlichen Gerichten (hauptsächlich die Gerichte in München, Düsseldorf und Mannheim) zuständig. Ein besonderes Verständnis für die technischen und wirtschaftlichen Zusammenhänge der Erfindungen ist unabdingbar.
Erfindungen, die durch ein Patent oder ein Gebrauchsmuster geschützt sind, stehen regelmäßig im Spannungsfeld zwischen Innovationschutz und der Freiheit des Wettbewerbs, der eine ebenso maßgebliche Rolle zukommt, die berücksichtigt werden muss.
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Marken- und Firmenrecht |
In diesem Bereich gehört nicht nur die Planung, Entwicklung, Verwaltung und Verteidigung von Marken zu meinem Aufgabenbereich, sondern auch die Marken- und Firmenrecherchen, die Markenüberwachung, sowie das Führen von Markenverletzungsprozessen.
Eine Marke, ein Firmenname oder eine Internet-Domain stellen oftmals einen ungewöhnlich hohen Wert für ein Unternehmen dar. Die Gegenstandswerte liegen regelmäßig über EUR 50.000,00.
Ich melde für Sie in Deutschland und international Ihre Marken an. Gerne arbeite ich das erforderliche Waren- und Dienstleistungsverzeichnis aus, auch mit Ihnen gemeinsam und prüfe für Sie vorab, ob es bereits identische oder ähnliche Eintragungen gibt. Insgesamt gibt es mittlerweile 45 verschieden Waren- und Dienstleistungsklassen.
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Internet- und IT-Recht |
Eigentlich handelt es sich dabei nicht um ein eigenständiges Rechtsgebiet. Allerdings werfen moderne Informationstechnologien und das Internet in den verschiedensten Rechtsgebieten spezielle Fragen auf, die eine entsprechendes Know-how im Bereich EDV, Computerhardware, E-Commerce und Internet erfordern. So werden oftmals Problembereiche im Urheberrecht, Wettbewerbsrecht, Markenrecht, Patentrecht tangiert. Ferner ist in diesem Bereich auch an Verletzungen des allgemeinen Persönlichkeitsrechts zu denken. Teilweise ist auch das allgemeine Strafrecht einschlägig. Aber auch Spezialgesetze, wie z.B. das Teledienstegesetz (TDG) oder der Mediendienste-Staatsvertrag (MDStV), sind zu berücksichtigen.
In diesen Bereich gehören nicht nur die Überwachung der Schutzrechte (Patente, Gebrauchsmuster und Marken), Urheberrechte und der allgemeinen Persönlichkeitsrechte im Internet zu meinem Aufgabengebiet, sondern auch deren Verwaltung und Verteidigung, einschließlich des Führens von Verletzungsprozessen.
Üblicherweise gehe ich in diesem Bereich nach dem so genannten römischen Plan des Kaisers Hadrian (* 24.01.78 † 10.07.138 n. Chr.; röm. Kaiser von 117 138 n. Chr.) vor, damit die Kosten in einem überschaubaren Rahmen bleiben und nicht unnötig ausufern. Gerne erkläre ich Ihnen diese spezielle Vorgehensweise.
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Steuerrecht |
Zu diesem Bereich gehört das Erstellen von Steuererklärungen aller Art, z.B. Einkommensteuer-, Körperschaftsteuer-, Umsatzsteuer- oder Gewerbesteuererklärungen - einschließlich der Ausfertigung und Erstellung von Jahresabschlüssen (Bilanzen, Gewinn- und Verlustrechnungen etc.) für kleine und mittlere Unternehmen sowie von Einnahmen-Überschussrechnungen nach § 4 Abs. 3 EStG - sowie Erbschaft- und Schenkungsteuererklärungen.
Ich vertrete Sie anwaltlich im Einspruchsverfahren vor dem Finanzamt und in Verfahren vor den Finanzgerichten und dem Bundesfinanzhof. Selbstverständlich berate und vertrete ich Sie auch in Betriebsprüfungen aller Art sowie bei Steuerstrafverfahren.
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letzte Änderung: 15.04.2009 AK
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