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EDV-Recht

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Vertrieb von Telefonverzeichnissen
auf CD-ROM untersagt

BGH, Urteil vom 06.05.1999 - I ZR 199/96 und I ZR 5/97; I ZR 210/96 und I ZR 211/96

Der Fall:
Die DeTeMedien hat die beiden Herausgeber der Tele-Info-CD und der D-Info-CD auf Unterlassung in Anspruch genommen. Die DeTeMedien gibt als Tochter der Deutschen Telekom AG (DTAG) neben den "amtlichen" Telefonbüchern auch ein eigenes elektronisches Verzeichnis auf CD-ROM mit den von der DTAG erhobenen Daten heraus.

In einem Fall waren die über 30 Mio. Einträge aus den Telefonbüchern durch Einscannen übernommen worden. Im anderen Fall war es zwischen den Parteien unstreitig, daß mehrere hundert Chinesen alle aktuellen Telefonbücher abgeschrieben hatten.

Die Vorinstanzen urteilten unterschiedlich:
Das LG und OLG Frankfurt/M. hatten die Klage die Herausgeber der Tele-Info-CD abgewiesen. Demgegenüber war die Klage gegen die Herausgeber der D-Info-CD vor dem LG Mannheim und dem OLG Karlsruhe erfolgreich.

Die Entscheidung:
Die Unterlassungsklagen hatten vor dem BGH Erfolg.

Zwar hat der BGH klargestellt, daß Telefonbücher im allgemeinen keinen Schutz als urheberrechtliche Werke genießen, jedoch stehen seit dem 1.1.1998 Datenbanken - einheitlich in der EU -  unter einem besonderen Schutz. Deshalb bejahte der BGH auch für die Zukunft einen urheberrechtlichen Unterlassungsanspruch der Klägerin DeTeMedien.
Dem Hersteller einer Datenbank wurde durch die Änderung des UrhG ein sog. Leistungsschutzrecht eingeräumt, das die ausschließliche Befugnis umfaßt, die Datenbank oder wesentliche Teile davon zu vervielfältigen, zu vertreiben oder öffentlich wiederzugeben. Dieser Schutz ist nicht auf elektronische Datensammlungen beschränkt. Er gilt vielmehr auch für herkömmliche Telefonbücher.

Konsequenzen:
Gewerbliche Anbieter von Telefonverzeichnissen auf CD-ROM benötigen für die Übernahme der Teilnehmerdaten aus den "amtlichen" Telefonbüchern eine Lizenz der DeTeMedien.
Quelle:  Mitt. d. Pressestelle des BGH Nr. 41/1999 vom 06.05.1999, NJW 1999, Heft 22, XIV und NJW-CoR 1999, 309 L (Heft 5)
Stand: 27.06.1999 AK
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